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   OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2021 - 2 M 64/21   

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https://dejure.org/2021,41413
OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2021 - 2 M 64/21 (https://dejure.org/2021,41413)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.09.2021 - 2 M 64/21 (https://dejure.org/2021,41413)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. September 2021 - 2 M 64/21 (https://dejure.org/2021,41413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauO LSA § 79 Abs. 1 ; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4
    Beseitigungsanordnung; Brandschutz; Sofortvollzug; Vorbildwirkung; Nachahmungsgefahr; Sofortvollzug einer Beseitigungsanordnung

  • rechtsportal.de

    BauO LSA § 79 Abs. 1 ; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4
    Sofortige Vollziehung von Beseitigungsverfügungen aus brandschutzrechtlichen Gründen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anbau kann ohne Weiteres beseitigt werden: Kein Sofortvollzug der Beseitigungsanordnung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Abrissverfügung

  • presseportal.de (Kurzinformation)

    Akute Brandgefahr - Behörde ordnete zu Unrecht den Abriss eines Anbaus an

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2020 - 7 B 591/20
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2021 - 2 M 64/21
    Eine Versiegelung mag zwar, auch wenn sie in der BauO LSA in § 78 Abs. 2 nur für den Fall vorgesehen ist, dass unzulässige Arbeiten trotz einer schriftlich oder mündlich verfügten Einstellung fortgesetzt werden, auch als Zwangsmittel zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung in Form des unmittelbaren Zwangs (§ 53 SOG LSA) in Betracht kommen (vgl. OVG NW, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 7 B 591/20 juris; NdsOVG, Beschluss vom 17. November 2005 - 9 ME 249/05 - juris Rn. 3; VGH BW, Beschluss vom 16. Mai 1980 - 8 S 102/80 - juris Rn. 15).

    Dies kann etwa der Fall sein, wenn fortgesetzt gegen eine Nutzungsuntersagung verstoßen wird (OVG NW, Beschluss vom 13. Juli 2020, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.06.2014 - 2 M 46/14

    Gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsverfügung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2021 - 2 M 64/21
    Etwas Anderes kann bei verhältnismäßig geringfügigen Auswirkungen einer Beseitigungsverfügung gelten, namentlich dann, wenn eine bauliche Anlage ohne Substanzverlust beseitigt werden kann und keine erheblichen Aufwendungen für die Entfernung und Lagerung der Anlage entstehen (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Juni 2014 - 2 M 46/14 - juris Rn. 7, m.w.N.).(Rn.10).

    Die sofortige Vollziehung von Beseitigungsverfügungen setzt voraus, dass die von dem Bauwerk ausgehende Gefahr ein sofortiges Einschreiten erfordert, was auch die Prüfung einschließt, ob der Gefahrenlage für die Dauer des Hauptsacheverfahrens durch anderweitige ergänzende Maßnahmen der Gefahrenabwehr begegnet werden kann, etwa durch Erlass einer Nutzungsuntersagung (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 17. Juni 2014 - 2 M 46/14 - juris Rn. 7, m.w.N.).

  • OVG Hamburg, 02.12.2020 - 2 Bs 207/20

    Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer bauordnungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2021 - 2 M 64/21
    Zwar kann die Bekämpfung einer negativen Vorbildwirkung ein besonderes Interesse am Sofortvollzug einer Beseitigungsanordnung begründen (OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 2 Bs 207/20 - juris Rn. 15, m.w.N.).

    Dabei sind das betroffene Grundstück, seine Situation bzw. Umgebung, das betroffene Gebiet sowie ggf. sonstige bedeutsame Umstände konkret in den Blick zu nehmen (zum Ganzen: OVG MV, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 3 M 9/08 - juris Rn. 12, m.w.N.; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Dezember 2020, a.a.O, Rn.16 f., m.w.N.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.02.2008 - 3 M 9/08

    Sofortige Vollziehung einer Beseitigungsanordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2021 - 2 M 64/21
    Dabei sind das betroffene Grundstück, seine Situation bzw. Umgebung, das betroffene Gebiet sowie ggf. sonstige bedeutsame Umstände konkret in den Blick zu nehmen (zum Ganzen: OVG MV, Beschluss vom 6. Februar 2008 - 3 M 9/08 - juris Rn. 12, m.w.N.; vgl. auch OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Dezember 2020, a.a.O, Rn.16 f., m.w.N.).
  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 9 CS 18.2533

    Zu den Voraussetzungen der sofortigen Vollziehung einer Beseitigungsanordnung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2021 - 2 M 64/21
    Eine lediglich abstrakte Bezugfallwirkung genügt grundsätzlich nicht (vgl. BayVGH, Beschluss vom 30. Januar 2019 - 9 CS 18.2533 - juris Rn. 27).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2005 - 10 B 1394/05

    Sofortige Entfernung eines Baukörpers

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2021 - 2 M 64/21
    Dies setzt voraus, dass die Anlagenteile nach ihrer Beseitigung (im Wesentlichen) wiederverwendet bzw. wiederaufgebaut werden können, wie etwa bei einem Zaun (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 2 B 226/15 - juris Rn. 8), einer Werbeanlage (vgl. OVG NW, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 10 B 927/04 - juris Rn. 2), einem Zelt (vgl. OVG NW, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 7 B 456/14 - juris Rn. 11) oder einer aus Boden-, Wand- und Deckenelementen bestehenden, durch Exzenterspannschlösser verbundenen Kühlzelle (vgl. OVG NW, Beschluss vom 7. Oktober 2005 - 10 B 1394/05 - juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 M 41/20

    Untersagung der Pferdehaltung; Geruchsemissionen; eigener Rechtsverstoß des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2021 - 2 M 64/21
    Nachdem das Zulassungserfordernis weggefallen und das Beschwerdeverfahren unbeschränkt eröffnet ist, kommt es nur noch auf den Erfolg in der Sache selbst an (vgl. Beschluss des Senats vom 8. Juli 2020 - 2 M 41/20 - juris Rn. 13, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.05.1980 - 8 S 102/80

    Zwangsmittelandrohung; Erledigung; unmittelbarer Zwang; Schließung und

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2021 - 2 M 64/21
    Eine Versiegelung mag zwar, auch wenn sie in der BauO LSA in § 78 Abs. 2 nur für den Fall vorgesehen ist, dass unzulässige Arbeiten trotz einer schriftlich oder mündlich verfügten Einstellung fortgesetzt werden, auch als Zwangsmittel zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung in Form des unmittelbaren Zwangs (§ 53 SOG LSA) in Betracht kommen (vgl. OVG NW, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 7 B 591/20 juris; NdsOVG, Beschluss vom 17. November 2005 - 9 ME 249/05 - juris Rn. 3; VGH BW, Beschluss vom 16. Mai 1980 - 8 S 102/80 - juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2005 - 9 ME 249/05

    Androhung; Anwendung; Nutzungsuntersagung; Reihenfolge; unmittelbarer Zwang;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2021 - 2 M 64/21
    Eine Versiegelung mag zwar, auch wenn sie in der BauO LSA in § 78 Abs. 2 nur für den Fall vorgesehen ist, dass unzulässige Arbeiten trotz einer schriftlich oder mündlich verfügten Einstellung fortgesetzt werden, auch als Zwangsmittel zur Durchsetzung einer Nutzungsuntersagung in Form des unmittelbaren Zwangs (§ 53 SOG LSA) in Betracht kommen (vgl. OVG NW, Beschluss vom 13. Juli 2020 - 7 B 591/20 juris; NdsOVG, Beschluss vom 17. November 2005 - 9 ME 249/05 - juris Rn. 3; VGH BW, Beschluss vom 16. Mai 1980 - 8 S 102/80 - juris Rn. 15).
  • OVG Saarland, 21.12.2015 - 2 B 226/15

    Beseitigungsverfügung bezüglich eines Zauns auf bauplanungsrechtlich

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.09.2021 - 2 M 64/21
    Dies setzt voraus, dass die Anlagenteile nach ihrer Beseitigung (im Wesentlichen) wiederverwendet bzw. wiederaufgebaut werden können, wie etwa bei einem Zaun (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 2 B 226/15 - juris Rn. 8), einer Werbeanlage (vgl. OVG NW, Beschluss vom 28. Mai 2004 - 10 B 927/04 - juris Rn. 2), einem Zelt (vgl. OVG NW, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 7 B 456/14 - juris Rn. 11) oder einer aus Boden-, Wand- und Deckenelementen bestehenden, durch Exzenterspannschlösser verbundenen Kühlzelle (vgl. OVG NW, Beschluss vom 7. Oktober 2005 - 10 B 1394/05 - juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2004 - 2 M 232/04

    Regelmäßig kein Sofort-Vollzug bei baurechtlichen Eingriffs-Verwaltungsakten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2004 - 10 B 927/04

    Bauaufsichtlichen Verfügung zur Beseitigung einer illegalen Werbeanlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2014 - 7 B 456/14

    Genehmigungspflicht und Zweckbestimmung eines Zeltes als fliegender Bau

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2022 - 2 M 159/21

    Entscheidung durch den Einzelrichter; Verhältnismäßigkeit einer

    Nachdem das Zulassungserfordernis weggefallen und das Beschwerdeverfahren unbeschränkt eröffnet ist, kommt es nur noch auf den Erfolg in der Sache selbst an (vgl. Beschluss des Senats vom 29. September 2021 - 2 M 64/21 - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2022 - 2 M 151/21

    Voraussetzung der Zwangsvollstreckung - Androhung und Festsetzung eines

    Nachdem das Zulassungserfordernis weggefallen und das Beschwerdeverfahren unbeschränkt eröffnet ist, kommt es nur noch auf den Erfolg in der Sache selbst an (vgl. Beschluss des Senats vom 29. September 2021 - 2 M 64/21 - juris Rn. 7).
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